Asbest – Was tun?

15.09.2010
Noch immer gibt es in zahlreichen älteren Häusern Asbest. Dies, obschon Asbest seit 1990 verboten ist. Asbest findet man in Form von Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Wand- und Bodenbelägen, in Platten hinter Elektroinstallationen, als Rohrisolationen oder in Blumenkisten.

Das Vorhandensein asbesthaltiger Materialien in Gebäuden stellt grundsätzlich keine Gesundheitsgefährdung für Menschen dar. Intakte oder verkleidete Asbestprodukte setzen ohne mechanische Einwirkung keine Fasern frei. Diese Materialien stellen in der Regel erst dann eine unmittelbare Gefährdung dar, wenn sie in irgendeiner Form mechanisch bearbeitet oder beansprucht werden. Dies ist zum Beispiel bei Sanierungsarbeiten der Fall. Aus diesem Grund gelten für Arbeiten an Materialien bei denen Asbestfasern in relevanten Mengen freigesetzt werden (aktive Expositionsgefahr) können, strenge Richtlinien zum Schutz der Handwerker.

Mit Hilfe einfacher Checklisten können Hauseigentümer eine erste Einschätzung vornehmen, ob asbesthaltige Produkte in ihrer Liegenschaft vorhanden sein könnten. Dies erlaubt es zu erkennen, ob darunter bestimmte Produkte sind, welche während der normalen Nutzung ein Risiko darstellen können. Sind solche vorhanden, sollte ein Spezialist beigezogen werden.

Bei geplanten Sanierungsarbeiten lohnt sich eine vorgängige Abklärung, um nicht auf unliebsame Überraschungen zu stossen. Zudem können dank einer sorgfältigen Abklärung allfällige Mehrkosten für die Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Produkten budgetiert werden.

 

 

Von: Thomas Ammann, bautechnischer Mitarbeiter des HEV Schweiz

Dateien:
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